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Quittierung (Alarmquittierung)

Die Bestätigung, dass ein Alarm zur Kenntnis genommen und bearbeitet wird

Definition

Quittierung bedeutet im Alarmwesen die Bestätigung bzw. Rückmeldung, dass ein Alarm zur Kenntnis genommen und bearbeitet wird. Vereinfacht: Jemand drückt sinngemäß auf „Alarm verstanden".

Quittierung vor Ort

Bei einer Alarmanlage im Objekt erfolgt die Quittierung meist durch den Berechtigten vor Ort – beispielsweise durch Eingabe des Codes am Bedienteil oder Drücken einer Stopp-Taste, um einen laufenden Alarm (Sirene) zu stoppen. Damit wird der Zentrale signalisiert, dass der Alarm wahrgenommen wurde und keine weiteren Sirenenzyklen oder Meldungen für diesen Vorfall mehr nötig sind.

Quittierung in der Leitstelle

Auch in einer Leitstelle (Notrufzentrale) gibt es den Vorgang der Alarmquittierung: Wenn dort ein Alarm einläuft, markiert der Operator ihn im System als „in Bearbeitung". Diese Quittierung teilt dem Alarmgeber (z.B. der Alarmanlage über den Rückkanal) mit, dass die Meldung empfangen wurde – und vermeidet so Mehrfachübertragungen oder Eskalationen. Erstquittierung bedeutet hierbei nicht das Entwarnen, sondern lediglich „Alarm ist angekommen".

Zwangsquittierung

In vielen Alarmanlagen ist eine sogenannte Zwangsquittierung implementiert: Löst ein Sensor Alarm aus, muss innerhalb einer bestimmten Zeit eine Quittierung erfolgen (etwa durch Ausschalten der Anlage mit dem korrekten Code). Geschieht dies nicht, können automatische Folgereaktionen eintreten – z.B. ein stiller Weiterleitungsalarm an den Wachdienst, oder erneutes Auslösen der Sirene nach einer Pause.

Alarmspeicher

Nach einer Quittierung bleibt der Alarm häufig im Speicher der Anlage, bis er zurückgesetzt wird. Das heißt, auch wenn die Sirene ausgeschaltet ist, wissen Nutzer oder Techniker bei der nächsten Bedienung, dass zuvor ein Alarm („Speicheralarm") stattgefunden hat. Erst ein Reset oder das gezielte Quittieren im System löscht diese Anzeige.

Essenzieller Vorgang

Zusammengefasst: Die Quittierung ist ein essenzieller Vorgang im Alarmmanagement. Sie dokumentiert, dass ein Alarm bewusst verarbeitet wird, verhindert unnötige Doppelalarme und stellt im professionellen Bereich sicher, dass jeder Alarm eine verantwortliche Bearbeitung erfährt.

Bedeutung der Quittierung

Ohne Quittierung würde ein Alarm entweder endlos weiterlaufen oder es bliebe unklar, ob überhaupt jemand reagiert hat – beides unerwünscht in einem geordneten Sicherheitsprozess.

Brandmeldeanlagen

Im Bereich von Brandmeldeanlagen (BMA) spricht man übrigens ebenfalls von Quittierung: Hier bestätigt der zuständige Verantwortliche an der Brandmeldezentrale den Brandalarm, um die akustischen Warntöne der Zentrale stummzuschalten, während die Alarmursache ermittelt wird. Erst wenn die Quittierung erfolgt ist, lässt sich ein Alarm vollständig zurücksetzen.

Aktive Verfolgung

So zeigt sich: Ob bei Einbruch- oder Brandmeldesystemen – die Quittierung schafft Klarheit darüber, dass Alarme nicht unbemerkt bleiben, sondern aktiv verfolgt und abgearbeitet werden.