Videoüberwachung bezeichnet die Beobachtung von Orten oder Objekten mittels technischer Bildaufzeichnungssysteme (Videoanlagen). Dabei erfassen eine oder mehrere Überwachungskameras die visuelle Szene und übertragen die Bilder an Monitore oder Rekorder. Videoüberwachung – im Englischen oft Closed Circuit Television (CCTV) genannt – kommt in öffentlichen und privaten Bereichen zur Anwendung, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Beispiele sind die Überwachung öffentlicher Plätze, Bahnhöfe, Banken, Einkaufszentren, aber auch Firmengelände, Parkhäuser oder Privathäuser. Die Kameras können live durch Personal beobachtet werden oder die Aufzeichnungen werden gespeichert, um im Ereignisfall Täteridentifizierung und Ablaufrekonstruktion zu ermöglichen.
Zweck der Videoüberwachung ist zum einen die Prävention von Straftaten (Abschreckung durch Beobachtungsdruck) und zum anderen die Aufklärung bereits begangener Delikte durch späteres Auswerten der Aufnahmen. Beispielsweise können Vandalen oder Einbrecher anhand der Videos überführt werden. Moderne Videoanalysesysteme ermöglichen zudem automatisierte Auswertungen – etwa Gesichtserkennung, Kennzeichenerkennung von Fahrzeugen, Bewegungserkennung in Schutzzonen oder das Erkennen von herrenlosen Objekten. Diese intelligente Videoanalyse kann Sicherheitskräfte alarmieren, noch bevor ein Mensch den Vorfall bemerkt.
Eine Videoüberwachungsanlage besteht typischerweise aus den Kameras, einer Übertragungsstrecke (Kabel oder Funknetzwerk) und einer Leitstelle mit Monitoren und Aufzeichnungsgeräten. Ältere Anlagen waren analog, während heute fast ausschließlich digitale IP-Kameras eingesetzt werden, die über Datennetze Bilddaten senden. Die Norm DIN EN 62676 definiert Anforderungen an Sicherungs-Videoanlagen und wird bei Planung und Installation zugrunde gelegt. Wichtig ist auch die Datenschutz-Problematik: Da Videoüberwachung in die Persönlichkeitsrechte eingreifen kann, unterliegt sie rechtlichen Regeln. In Deutschland etwa dürfen öffentliche Bereiche nur unter engen Voraussetzungen videoüberwacht werden (z. B. zur Gefahrenabwehr an Kriminalitätsschwerpunkten, mit Hinweisschildern). Unzulässige oder übermäßige Überwachung kann als Überwachungsstaat-Tendenz kritisiert werden. In privaten Räumen ist Überwachung nur zulässig, wenn keine fremden Personen gefilmt werden (im eigenen Haus erlaubt, aber nicht z.B. der Bürgersteig davor).
Trotz dieser Diskussionen hat die Videoüberwachung in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Sie wird von Sicherheitsverantwortlichen als unverzichtbares Mittel angesehen, um große Bereiche effizient zu überwachen. Fälle wie die Aufklärung schwerer Straftaten anhand von CCTV-Aufnahmen zeigen den Nutzen. Kritiker warnen hingegen vor einer Normalisierung der Kamera-Präsenz und möglichem Missbrauch der Daten. Aus technischer Sicht ist zu beachten, dass Videoüberwachung meist als unterstützende Maßnahme fungiert – sie verhindert nicht aktiv eine Tat (wie etwa eine Türverriegelung), sondern dokumentiert sie primär. In Kombination mit Alarmierung (z. B. ein Wachmann beobachtet live und kann eingreifen) kann jedoch auch eine Reaktionsmöglichkeit geschaffen werden. Insgesamt ist Videoüberwachung ein zentrales Element moderner Sicherheitskonzepte, das bei maßvollem und rechtmäßigem Einsatz sowohl subjektives Sicherheitsgefühl erhöhen als auch objektiv zur Strafverfolgung beitragen kann.