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Zwangsläufigkeit (Sperrelement)

Fehlalarme vermeiden durch mechanische und elektronische Zwangsabläufe

Zwangsläufigkeit bei Alarmanlagen beschreibt technische Maßnahmen, die sicherstellen, dass man eine scharf geschaltete Alarmanlage nicht unbeabsichtigt betreten kann und dass sich die Anlage nur scharf schalten lässt, wenn alle Komponenten einwandfrei funktionieren. Praktisch bedeutet das: Die Alarmanlage wird so geplant, dass z. B. die Eingangstür mechanisch verriegelt bleibt, solange die Anlage scharf ist – man wird also „gezwungen“, zuerst unscharf zu schalten, bevor man das Gebäude betreten kann. Dies erreicht man etwa durch ein Sperrelement im Türrahmen: ein elektromechanischer Riegel, der bei scharf geschalteter Anlage die Tür blockiert. Deaktiviert man die Anlage (per Code, Transponder), zieht das Sperrelement zurück und die Tür kann normal geöffnet werden. So wird verhindert, dass der Nutzer versehentlich ins Haus geht und den Alarm auslöst.

Polizeiliche Richtlinien und Normen empfehlen den Einsatz von Sperrelementen, um Fehlalarme durch Benutzerfehler zu vermeiden. Neben dieser baulichen Zwangsläufigkeit gibt es auch elektronische Zwangsläufigkeit: Die Anlage lässt sich z. B. gar nicht scharf schalten, wenn ein Fenster noch offen steht oder wenn ein Melder eine Störung anzeigt. Erst wenn alle überwachten Öffnungen geschlossen und alle Komponenten OK sind, wird Scharfstellung zugelassen – damit wird verhindert, dass eine „halb funktionierende“ Anlage aktiviert wird.

Dritte Ebene ist organisatorische Zwangsläufigkeit: klare Abläufe, etwa dass der letzte Mitarbeiter beim Verlassen eines Objekts immer zwei Türen schließt, etc. In Norm VdS 2227 und DIN CLC/TS 50131-12 ist Zwangsläufigkeit behandelt, inkl. Lösungen, Fluchtwegsicherung trotz Verriegelung etc. Moderne Systeme erkennen dank Sperrelement, ob jemand die Tür öffnet, ohne unscharf zu schalten, und verhindern dies mechanisch oder alarmieren sofort. Neu ist auch, dass elektronische Schließzylinder (Smartlocks wie Bloxx) als Sperrelement anerkannt werden – sie koppeln das Türöffnen an die vorherige Alarm-Deaktivierung.

Insgesamt erhöht Zwangsläufigkeit die Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit: Fehlalarme werden nahezu eliminiert, Nachbarn und Polizei geschont, und der Bediener kann nicht „vergessen“, die Anlage unscharf zu schalten, da er sonst gar nicht reinkommt. Sie ist daher ein Qualitätsmerkmal professioneller Alarmanlagen und wird insbesondere in höherer Sicherheitsstufe zwingend umgesetzt.